Wir bedauern sehr, dass Sie aus dem Verein austreten wollen. Die Mitgliedsbeiträge sind ein wichtiger Faktor in der Finanzierung unserer Sportstätten und Geräte.
Bitte beachten Sie: Der Austritt aus dem Verein ist satzungsgemäß jeweils zum Ende eines Quartals möglich (also zum 31.3./30.6./30.9./31.12) und muss spätestens einen Monat vor Quartalsende schriftlich gekündigt werden, also zum 28.2./31.5./31.8./30.11. Werden diese Fristen nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Quartal.
Es genügt ein formloses Schreiben unter Angabe der Mitgliedsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum oder Anschrift) und des Austritts-Datums. Dieses richten Sie an den Vorstand oder geben es einem Abteilungsleiter mit.
Bitte beachten Sie: Eine Kündigung in elektronischer Form oder über das Kontaktformular der Homepage ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.